Rechtsschutzversicherung | Private Krankenversicherung | Rentenversicherung
22.08.2006

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Privat versichern

Die private Rentenversicherung befindet sich in der dritten Säule der Altersvorsorge, in der privaten Vorsorge zusammen mit anderen Maßnahmen, wie die kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherung, Riester- und Rürup-Rente, Aktionfonds, Banksparpläne, Immobilienbesitz usw. Große Versicherer werben auch regelmäßig mit Streuartikeln als Werbemittel.

Die private Rentenversicherung gehört in der Wirklichkeit in dem Kreis der Lebensversicherungen, es ist eine der vier verschiedenen Lebensversicherungsarten, daher auch der andere Name Erlebensversicherung. Es ist wie eine klassische Lebensversicherung, mit dem Unterschied, dass hier der Versicherungsfall das Erleben ist und nicht der Todesfall, die Versicherungssume eine Rente und nicht die Todesfallsumme, der Bezieher des Geldes der Versicherungsnehmer selbst und nicht die Bezugsberechtigten, wie Familie, Verwandte oder eine Versicherungsgesellschaft.

Keine Pflichtversicherung

Diese ist keine Pflichtversicherung, sondern eine völlig freie Absicherung mit einem vereinbarten Vertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Hierbei existiert nur ein Versicherungsfall, nicht drei wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, hier kann nur das Alter finanziell abgesichert werden, aber man hat mehrere Möglichkeiten. Als ertsens kann man zum Beispiel die Form des Kapitals frei auswählen, man kann sich für eine einmalige Kapitalzahlung oder einer Leibrente - wobei das Geld in gleiche, monatliche Summen ausgezahlt wird - entscheiden.

Man kann auch einen Risikobeitrag beanspruchen, und damit separat für den Fall des Todes sparen. Dadurch kann man also auch den Todesfall absichern, aber mit anderen Mitteln, als wie man es gewöhnt ist. Bei der Ausrechnung der Beitragshöhe spielen vor allem diese Kriterien eine wichtige Rolle, wie auch die Garantizeit der Altersvorsorge - die Zeit während die Rente noch ausgezahlt wird, obwohl der Versicherungsnehmer indessen verstorben ist -, Beitragrückgewähr - eine Vereinbarung infolge deren die Beiträge zurückerstattet werden, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb in der Aufschubzeit verstirbt -, usw.

Die private Rentenversicherung ist eine sehr gute und ratsame Alternative zu der GRV, also gesetzliche Rentenversicherung, denn man kann wirklich nie wissen, wie sich die Situation verändert, und man sollte trotzdem eine finanziell sichere Zukunft haben.

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